LANDGRAFEN-Klinik Bad Nenndorf
LANDGRAFEN-Klinik Bad Nenndorf

Behandlungskonzept

Grundlage für den Erfolg der Rehabilitation bei uns ist ein umfassendes Behandlungskonzept „aus einem Guss“. Es basiert auf einer detaillierten Anamneseerhebung, Diagnostik und Ihrer Aufklärung ebenso wie auf der engen Abstimmung zwischen unseren Ärzten, Therapeuten und dem Pflegepersonal.

Aus jedem Bereich – sei es die Physiotherapie, Ergotherapie, die Ernährungsberatung oder ein anderer Teil des Rehabilitationsspektrums – wählen wir die Angebote und Maßnahmen aus, die in Ihrem speziellen Fall individuell notwendig und sinnvoll sind. Dabei achten wir stets darauf, dass Körper, Geist und Seele gleichermaßen einbezogen werden, um Erfolge auch nachhaltig zu sichern. Wir möchten, dass Sie sich wieder schmerzfrei bewegen, selbstbestimmt und zufrieden leben können.

Indikation Orthopädie & Unfall­chirurgie

  • Degenerative Gelenkerkrankungen (Arthrosen)
  • Degenerative Erkrankungen der Wirbelsäule
  • Behandlung von Unfallfolgen, insbesondere Frakturen
  • Nachbehandlung von berufsgenossenschaftlichen Unfällen
  • Nachbehandlung nach Sportverletzungen
  • Bandscheibenbedingte Erkrankungen
  • Nachbehandlung sämtlicher Gelenkoperationen, insbesondere nach künstlichem Gelenkersatz
  • Behandlung nach Versteifungsoperationen an der Wirbelsäule, Bandscheibenoperationen sowie nach Umstellungsoperationen
  • Gangschulung und Versorgung nach Amputationen
  • Vegetative Erschöpfung
  • Osteoporose (Knochenschwund)

Zulassung

Entsprechend der Indikation und Ihrem individuellen Anspruch an die Betreuung bieten wir Ihnen unsere Leistungen als gemischte Kranken­anstalt unter Anerkennung der gesetzlichen Krankenkassen und Renten­versicherungs­träger (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V) an als

  • Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) stationär
  • Stationäre medizinische Rehabilitation / Heilverfahren (HV)
  • Ganztägig ambulante AHB, AR, HV für eine wohnortnahe Behandlung
  • Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
  • Integrierte Versorgung

Die Landgrafen-Klinik ist gem. § 30 Gewerbeordnung zugelassen. Sie erfüllt sämtliche Voraussetzungen zur Anerkennung als sonstiges Fachkrankenhaus i.S. von § 6 bzw. als gemischte Einrichtung i.S. § 7 der Beihilfevorschriften des Bundes und behandelt auch Privatpatienten.

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Auszeichnungen und Zertifizierungen