LANDGRAFEN-Klinik Bad Nenndorf
LANDGRAFEN-Klinik Bad Nenndorf

Häufige Fragen

  • Was packe ich in meinen Koffer?

    Neben Ihrer benötigten Garderobe bringen Sie bitte folgende Dinge mit:

    Zur medizinischen Diagnostik und Therapie
    • vorhandene Arztbefunde und Röntgenbilder
    • ausgehändigte Krankenhausberichte/Enlassungsbrief
    • ausreichender Vorrat an bisher eingenommenen Medikamenten – bei Krankenhausverlegung bitte mindestens den einmaligen Tagesbedarf und ggf. eine Medikamentenaufstellung mitbringen
    • benötigte medizinische Hilsmittel (z.B. Kompressionsstrümpfe, Gehhilfen, Rollstuhl, Keil-, Nackenkissen)
    Zu den Therapien
    • Badeanzug
    • Bademantel
    • Badeschuhe
    • Sportbekleidung und -schuhe
    • große Badetücher

    Der Zimmerbedarf an Handtüchern wird vom Haus gestellt.

    Zur Abrechnung
    • Krankenversicherungskarte
    • Quittungsbelege über bereits geleistete Zuzahlungen

    Vergessen Sie bitte nicht, einen Wecker und ein Föngerät einzupacken!

    Patienten, die ihr beim Hermes-Versand aufgegebenes Gepäck nicht mehr am selben Tag bekommen können, sollten darauf achten, dass sie im Handgepäck Kleidung und Waschzeug für den nächsten Tag zur Verfügung haben.

  • Wie läuft der erste Tag in der LANDGRAFEN-Klinik ab?

    Unsere Mitarbeiter der Rezeption begrüßen Sie herzlich zu Ihrem Aufenthalt bei uns und händigen Ihnen Ihren Zimmerschlüssel aus.

    Im Anschluss finden Sie sich auf Ihrer Station ein. Bei Bedarf unterstützen unsere Mitarbeiter beim Koffertransport auf Ihr Zimmer. Auf Ihrer Station angekommen, erhalten Sie Ihren Aufnahmeuntersuchungstermin direkt vom Mitarbeiter oder Ihrem zuständigen Stationsarzt.

    Bis um 13:30 Uhr können Sie am Mittagessen in unserem Speisesaal teilnehmen. Schaffen Sie es zeitlich nicht, so können Sie am Nachmittag  einen Kaffee und ein Stück Kuchen in unserem Café Vital genießen. Eine Wertmarke hierfür erhalten Sie bei den Mitarbeitern unserer Rezeption. Dieser Service gehört zum Haus.

    Zum Aufnahmeuntersuchungstermin nehmen Sie bitte vorhandene mitgebrachte Unterlagen, Röntgenbilder, und Ihren Medikamenteneinnahmeplan mit. Bei der Aufnahmeuntersuchung werden Ihre Therapieziele mit dem Stationsarzt besprochen und Sie erhalten ihren Therapieplan für die ersten Tage.

    Nach der Aufnahmeuntersuchung meldet sich die diensthabende Schwester bei Ihnen und händigt Ihnen die vom Stationsarzt verordneten Medikamente aus und bespricht mit Ihnen die Einnahme. Die Schwester gibt Ihnen wichtige erste Informationen zu den folgenden Stationsabläufen und regelt ggf. weitere Maßnahmen, falls Sie Unterstützungsbedarf haben.

    Wenn Sie an diesem Tag noch dringende Fragen haben, erreichen Sie die diensthabende Schwester unter der Telefonnummer 140.

  • Wer hat Anspruch auf eine Rehabilitation?

    Fast jeder Bundesbürger hat Anspruch darauf, von einem Träger der Sozialversicherung die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme ganz oder zumindest teilweise erstattet zu bekommen. Wenn Ihre gesundheitlichen Beschwerden die berufliche Tätigkeit oder das alltägliche Leben beeinträchtigen, können Sie Ihren Arzt auch gezielt auf die Möglichkeit einer stationären Rehabilitation ansprechen.

  • Wer trägt die Kosten?
    • Die Krankenkasse, wenn Sie krankenversicherter Rentner sind
    • Die Rentenversicherung, wenn Sie rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit lang waren
    • Der Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten
    • Das Versorgungsamt, wenn Sie kriegs- oder wehrdienstbeschädigt oder das Opfer einer Gewalttat sind
    • Die Beihilfestelle, wenn Sie Beamter oder beihilfeberechtigt sind
  • Was müssen beihilfeberechtigte Patienten und Beamte beachten?

    Der Amtsarzt entscheidet über die Genehmigung und voraussichtliche Dauer Ihrer Rehabilitation. Die Beihilfestelle schließt sich üblicherweise dieser Empfehlung an. Ihre Zusatzversicherung muss ebenfalls vor Aufnahme in unsere Klinik der Rehabilitationsbehandlung schriftlich zustimmen, da ansonsten keine Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht.
    Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen als unserem Vertragspartner.

    Sind Sie beihilfeberechtigter Patient und kein Beamter?
    Die Entscheidung der Kostenübernahme obliegt ausschließlich der Beihilfestelle. Sie müssen nicht den Amtsarzt aufsuchen. Die Vorgehensweise über Ihre Zusatzversicherung ist die gleiche. Wenn Sie allerdings nicht für stationäre Rehabilitationen versichert sind, wird Ihre Zusatzversicherung auch keine Kosten übernehmen, möglicherweise erstattet sie jedoch Teilleistungen oder gibt Zuschüsse/Tagegeld. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen als unserem Vertragspartner.

     

  • Wie erhalte ich eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?

    Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) hilft Ihnen, nach einer Operation oder einem längeren Krankenhausaufenthalt wieder zu Kräften zu gelangen. Der Krankenhausarzt leitet in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst und demzuständigen Kostenträger diese medizinische Rehabilitation ein. Der Sozialdienst trifft mit Ihnen zusammen eine Auswahl der Rehabilitationskliniken und füllt mit Ihnen alle dazu notwendigen Anträge aus. Die AHB sollte spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus in die Rehabilitationsklinik beginnen.

  • Wie erhalte ich eine stationäre Rehabilitation?

    Sollten Sie über Ihr Akutkrankenhaus keine AHB vermittelt bekommen, haben Sie die Möglichkeit, selbst einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Sie holen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse oder fordern ihn direkt vom  Rentenversicherungsträger an.

    Füllen Sie den Antrag aus und bringen ihn zu dem Arzt Ihres Vertrauens (Hausarzt oder Facharzt). Bei der Antragstellung sollten Sie auch nicht vergessen, Ihre Wunschklinik anzugeben. Wenn Sie den ausgefüllten Antrag persönlich bei Ihrer Krankenkasse abgeben, wird diese Ihnen ergänzend helfen und Ihren Antrag zur Prüfung der Kostenübernahme an Ihren  Rentenversicherungsträger schicken, falls vorhanden. Daraufhin wird Ihre beantragte Rehabilitation bewilligt oder abgelehnt. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die stationäre Rehabilitation. Ihre „Wunsch-Klinik“ können  Sie in jedem Fall angeben. Sie haben als Patient/in in Deutschland das Recht, Ihre Rehabilitationsklinik selbst auszuwählen und können bei jeder Ablehnung in Widerspruch gehen, im Idealfall mit Hilfe Ihres Arztes.

    Wenn Ihr behandelnder Hausarzt eine Rehabilitationsmaßnahme empfiehlt, beantragt er bei den zuständigen Kostenträgern (Krankenversicherungs-, Privatversicherungs-, Rentenversicherungsträgern) ein Heilverfahren (HV). Diese prüfen die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und entscheiden, ob Ihre Maßnahme bewilligt wird. Nach Arbeitsunfällen legen die behandelnden D-Ärzte (Durchgangsärzte) und die Berufgenossenschaft die Weiterbehandlung fest.

    Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
    Die Aufnahmemodalitäten im Rahmen der Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) verlaufen entweder über Terminabsprache mit den Akutkrankenhäusern oder über die zuständigen Berufsgenossenschaften.

  • Brauche ich als Privatversicherter eine Kostenzusage meiner Krankenkasse vor Beginn der Reha?

    Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherungenwerden für Privatversicherte die Kosten für den Aufenthalt in unserer Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei derPrivatversicherung vorgelegt werden. Bei voraus gegangenem Krankenhausaufenthalt ist der ärztliche Entlassungsbericht mit einzureichen.

  • Wie lange muss ich auf einen Aufnahmetermin warten?

    Sobald uns eine schriftliche Kostenzusage des Kostenträgers und die ärztlichen Unterlagen (z. B. Kopie des Rehabilitationsantrages) vorliegen, können wir Sie in die Terminplanung aufnehmen. Rechtzeitig vor Ihrem Aufnahmetermin erhalten Sie von unserer Patientenverwaltung ein schriftliches Einladungsschreiben mit allen wichtigen Informationen.

  • Was muss ich als privatversicherter oder beihilfeberechtigter Patient mit Wahlleistungswunsch beachten?

    Die Aufnahme von Privatpatienten erfolgt zeitnah. Der Aufnahmetermin sowie die Aufnahmemodalitäten werden direkt mit unserer Patientenverwaltung abgesprochen.

    Aufnahme und Abrechnung für privat Versicherte oder beihilfeberechtigte Patienten mit Wahlleistungswunsch
    Die Abrechnung Ihres stationären Aufenthaltes erfolgt direkt mit Ihnen als unserem Vertragspartner. Die Aufnahme erfolgt als Privatpatient mit Chefarztbehandlung und beinhaltet Unterbringung in einem Einzelzimmer mit gehobener Ausstattung, Verpflegung, pflegerische Betreuung sowie die Wahlleistung Komfortpaket. Zuzüglich werden die privatärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung berechnet sowie die Therapieleistungen nach der jeweils aktuell gültigen Heilmittelpreisliste.

    Sind Sie zu 100 Prozent privat versichert, muss von Ihrer Krankenkasse aus die Kostenübernahme vor Aufnahme in unsere Klinik schriftlich an Sie gegeben sein. Ist die Aufnahme bereits erfolgt, so besteht für die Versicherung keine Verpflichtung mehr, sich an den Kosten zu beteiligen. Einzelheiten dazu können Sie Ihrem individuellen Vertrag entnehmen

  • Was müssen beihilfeberechtigte Patienten und Beamte beachten?

    Der Amtsarzt entscheidet über die Genehmigung und voraussichtliche Dauer Ihrer Rehabilitation. Die Beihilfestelle schließt sich üblicherweise dieser Empfehlung an. Ihre Zusatzversicherung muss ebenfalls vor Aufnahme in unsere Klinik der Rehabilitationsbehandlung schriftlich zustimmen, da ansonsten keine Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht.
    Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen als unserem Vertragspartner.

    Sind Sie beihilfeberechtigter Patient und kein Beamter?
    Die Entscheidung der Kostenübernahme obliegt ausschließlich der Beihilfestelle. Sie müssen nicht den Amtsarzt aufsuchen. Die Vorgehensweise über Ihre Zusatzversicherung ist die gleiche. Wenn Sie allerdings nicht für stationäre Rehabilitationen versichert sind, wird Ihre Zusatzversicherung auch keine Kosten übernehmen, möglicherweise erstattet sie jedoch Teilleistungen oder gibt Zuschüsse/Tagegeld. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen als unserem Vertragspartner.

  • Was muss ich als Selbstzahler beachten?

    Den Aufnahmetermin sowie die Aufnahmemodalitäten stimmen Sie direkt mit unserer Patientenverwaltung ab.

    Aufnahme und Abrechnung als Selbstzahler
    Ihre Aufnahme erfolgt im Rahmen der allgemeinen Pflegekasse und beinhaltet Unterbringung in einem  Standard-Einzelzimmer inklusive Kurtaxe, Verpflegung, pflegerischer Betreuung ärztliche Leistungen (keine Chefarztbehandlung!) und therapeutische Anwendungen. Eine Leistungsaufschlüsselung der Rechnung erfolgt in diesem Fall nicht. Die Abrechnung Ihres stationären Aufenthaltes erfolgt direkt mit Ihnen als unserem Vertragspartner.
    Wir bieten Ihnen bei diesem Tarif auf Wunsch gegen Zuzahlung ein Komfortpaket an.

  • Können Begleitpersonen in der Klinik übernachten?

    Wenn einer Ihrer „Daheimgebliebenen“ Sie während der Rehabilitationsmaßnahme besuchen oder während dieser Zeit begleiten und selbst ein Stück Gesundheit für sich in Anspruch nehmen möchte, dann reservieren wir Ihnen bei rechtzeitiger Anmeldung und nach Verfügbarkeit gerne eines unserer Doppelzimmer oder stellen Ihnen ein Zustellbett für Ihr Einzelzimmer.

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Auszeichnungen und Zertifizierungen